27/01: Wechsel der Blogsoftware
Ich steige gerade auf eine neue Blogsoftware um und habe mich dabei für NucleusCMS entschieden. Die paar vorhandenen Einträge werden im Laufe der nächsten Tage hier integriert und somit wieder verfügbar sein.
Category: am Rechner
Posted by: Auge
Der Browser Firefox bietet mit der Suchzeile, die sich rechts neben der Adresseingabezeile des Browsers befindet, ein individuell anpassbares Werkzeug, um Suchanfragen bei den unterschiedlichsten Informationsanbietern auszulösen. Das ist nun kein Alleinstellungsmerkmal des Firefox, da es aber um ein Addon für den Selbigen geht, bleiben hier andere Browser unerwähnt.
Die Suchplugins sind im Open-Search-Format geschrieben. Open Search ist unter Anderem ein XML-Dialekt, es ist also möglich, nur mit einem Texteditor bewaffnet, eigene Plugins zu schreiben. Es gibt aber auch verschiedene Archive, aus denen man sich bedienen kann, um seine Liste zu ergänzen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Suchplugins zu benutzen. Einerseits kann man seine Anfrage in das Eingabefeld eintragen, das gewünschte Plugin auswählen und die Suche starten, andererseits ist da das Kontextmenü, womit wir (langsam aber sicher) bei meiner Empfehlung ankommen.

Das Kontextmenü bietet im Auslieferungszustand des Browsers die Möglichkeit, einen markierten Text mit dem momentan gewählten Suchmaschinenplugin als Suchbegriff zu nutzen. So weit, so schön, wenn ich bei der eingestellten Suche bleiben will. Um ein anderes Suchplugin über das Kontextmenü zu nutzen, muss ich das entsprechende Plugin in der Suchmaske auswählen.
Ja, das ist es tatsächlich. Nämlich spätestens dann, wenn man das Verhalten im Opera kennt. Dort lassen sich aus dem Kontextmenü heraus alle installierten Suchplugins nutzen. Nun ist aber Opera nicht gerade mein bevorzugter Browser, der Firefox gefällt mir doch besser. Dennoch schielte ich immer wieder – gerade wegen der erwähnten Funktionalität – mit etwas Neid dorthin ... zumindest bis gestern.
Da stolperte ich zufällig über das Firefox-Addon Context Search. Mir entrang sich ein unwillkürliches ha, das isses!; ja, so war das. Das Plugin eins-zwei-fix installiert, Browserneustart und das wars.

Ob ich nun zu einem Wort oder auch einem ganzen Textabschnitt eine von mehreren Suchmaschinen oder z.B. Wikipedia, einen Übersetzungsdienst oder die Suche einer ganz bestimmten Website befragen will; Text kopiert, rechte Maustaste, Suchmaschine aus der Liste gewählt, klick und schon geht die Ergebnisseite – wegen der Einstellung in Tab Mix Plus zumindest bei mir – in einem anderen Browsertab auf.
Ja, so schön einfach kann es sein. Da stört mich die fehlende Übersetzung kein bisschen.
Die Suchplugins sind im Open-Search-Format geschrieben. Open Search ist unter Anderem ein XML-Dialekt, es ist also möglich, nur mit einem Texteditor bewaffnet, eigene Plugins zu schreiben. Es gibt aber auch verschiedene Archive, aus denen man sich bedienen kann, um seine Liste zu ergänzen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Suchplugins zu benutzen. Einerseits kann man seine Anfrage in das Eingabefeld eintragen, das gewünschte Plugin auswählen und die Suche starten, andererseits ist da das Kontextmenü, womit wir (langsam aber sicher) bei meiner Empfehlung ankommen.

Das Kontextmenü bietet im Auslieferungszustand des Browsers die Möglichkeit, einen markierten Text mit dem momentan gewählten Suchmaschinenplugin als Suchbegriff zu nutzen. So weit, so schön, wenn ich bei der eingestellten Suche bleiben will. Um ein anderes Suchplugin über das Kontextmenü zu nutzen, muss ich das entsprechende Plugin in der Suchmaske auswählen.
Das ist doof!
Ja, das ist es tatsächlich. Nämlich spätestens dann, wenn man das Verhalten im Opera kennt. Dort lassen sich aus dem Kontextmenü heraus alle installierten Suchplugins nutzen. Nun ist aber Opera nicht gerade mein bevorzugter Browser, der Firefox gefällt mir doch besser. Dennoch schielte ich immer wieder – gerade wegen der erwähnten Funktionalität – mit etwas Neid dorthin ... zumindest bis gestern.
Da stolperte ich zufällig über das Firefox-Addon Context Search. Mir entrang sich ein unwillkürliches ha, das isses!; ja, so war das. Das Plugin eins-zwei-fix installiert, Browserneustart und das wars.
So schön einfach kann das sein

Ob ich nun zu einem Wort oder auch einem ganzen Textabschnitt eine von mehreren Suchmaschinen oder z.B. Wikipedia, einen Übersetzungsdienst oder die Suche einer ganz bestimmten Website befragen will; Text kopiert, rechte Maustaste, Suchmaschine aus der Liste gewählt, klick und schon geht die Ergebnisseite – wegen der Einstellung in Tab Mix Plus zumindest bei mir – in einem anderen Browsertab auf.
Ja, so schön einfach kann es sein. Da stört mich die fehlende Übersetzung kein bisschen.
Category: Da draußen
Posted by: Auge
Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder da.
Seit gestern ist die Vorratsdatenspeicherung (VDS) – durch die Hintertür – wieder da. Im Bundestag wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) novelliert. Den Diensteanbietern im TK-Bereich ist es nun möglich, Verkehrsdaten dauerhaft zu speichern. Auf diese haben Ermittlungsbehörden, ebenfalls dauerhaft, Zugriff.
Welche Daten zu den Verkehrsdaten gehören, lässt sich aus dem oben verlinkten Wikipediaartikel entnehmen. Im Endeffekt geht es um Daten, die nach dem verfassungswidrigen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Dienstanbieter für sechs Monate vorgehalten werden sollten. Eigentlich sind die dabei erhobenen Daten zur Abrechnung der Dienste vorgesehen und müssen bzw. mussten nach der Abrechnung gelöscht werden.
Nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle können diese Daten beim Dienstanbieter gespeichert bleiben. Es bleibt abzuwarten, wann der politische Druck auf die Anbieter beginnt, die dauerhafte Speicherung der Daten auch zu vollziehen, schließlich lauern da draußen etwa 80 Millionen potentielle Kriminelle und Terroristen.
Schwuppdiwupp ist die VDS wieder da
Wozu solche Maßnahmen genutzt werden, ist ja schon beim Staatstrojaner erkennbar. Eingeführt um Terroristen zu entlarven, wurde der ja auch bei Verdächtigen, gegen die wegen anderer gegenüber Terrorismus um einiges niedriger anzusetzender Straftaten ermittelt wurde und wird, eingesetzt.
Man ist als Bürger heutzutage von vornherein anlasslos verdächtig, ein potentieller Straftäter zu sein. Ich weiß nicht, ob es zum lachen oder heulen ist, dass die, die uns vertreten sollen, uns, die wir sie (teilweise) gewählt haben, so viel
Meine Damen und Herren, wenn sie uns derartig misstrauen, wird das nichts mit dem mündigen, sich frei äußern könnenden und an der Gestaltung der Gesellschaft mitwirkenden Bürger. Vielleicht, ... wenn ich so überlege ..., aber gerade deshalb!
Nachtrag: Ein Artikel auf Golem.de ist die Quelle, nur um es nicht zu unterschlagen.
01/03: Wech issa ...
Category: Da draußen
Posted by: Auge
... zumindest vorläufig. Zum Rücktritt des Bundesverteidigungsministers.
Herr Guttenberg hat die Segel gestrichen und alle seine Wegbegleiter waren baff. Nun gut, ein offensichtlicher Betrüger ist aus seinen Ämtern geschieden, weil ihm – nachvollziehbarerweise – der Druck zu groß wurde, nicht etwa, weil er sich seines Fehlverhaltens und seiner Lügen bewusst wäre.
... abstrus, wie der Herr doch so gern zu sagen pflegt.
Und doch, allenthalben trauert man ihm in Straßenumfragen nach, weil er doch so ein Guter war, weil das doch nicht so schlimm sei und viele andere das doch auch machen. Ja und? Andere bringen auch Menschen um, das kann man dann also auch mal machen, wenn's nicht allzu oft vorkommt, oder wie?
Können wir mal das 'hach, was ist das für ein schicker ...' von seinem Fehlverhalten und seiner Leugnung desselben trennen? Nicht unbedingt so, wie Frau Merkel, die der Tugend Unrechtsbewusstsein damit einen Bärendienst erwies, sondern mehr so wie 'Was ist eigentlich belegbar?'. Er sagt zwar, Fehler begangen zu haben, welche er damit im einzelnen meint, weiß nur er.
Der Herr Guttenberg hat jedenfalls haufenweise Zitate in seine Doktorarbeit eingefügt, die er nicht als solche gekennzeichnet hat. Soweit ist das klar. Das ist nach deutschem Recht Diebstahl geistigen Eigentums, ein Urheberrechtsverstoß. Solange dieses Recht so besteht, wie es ist – meiner Meinung nach einseitig, ungerecht und ausschließlich den Interessen der Verwertungsindustrie angepasst – und die Eltern unbedarfter 12-jähriger, die sich irgendwo illegal Lieder oder Filme heruntergeladen haben (nein, ich heiße das hiermit nicht gut), von den Abmahnanwälten der Industrie mit oftmals unangemessenen Forderungen konfrontiert werden, hat auch ein Minister – auch mit Namenszusatz und Schwiegermutterbetörungscharme – sich an dieses Recht zu halten. Tut er das nicht, hat er in einem Amt, in dem er Vertreter des deutschen Volkes sein soll, nicht zu suchen.
Und zwar sowas von garnichts!
Herr Guttenberg hat die Segel gestrichen und alle seine Wegbegleiter waren baff. Nun gut, ein offensichtlicher Betrüger ist aus seinen Ämtern geschieden, weil ihm – nachvollziehbarerweise – der Druck zu groß wurde, nicht etwa, weil er sich seines Fehlverhaltens und seiner Lügen bewusst wäre.
... abstrus, wie der Herr doch so gern zu sagen pflegt.
Und doch, allenthalben trauert man ihm in Straßenumfragen nach, weil er doch so ein Guter war, weil das doch nicht so schlimm sei und viele andere das doch auch machen. Ja und? Andere bringen auch Menschen um, das kann man dann also auch mal machen, wenn's nicht allzu oft vorkommt, oder wie?
Geht's noch?
Können wir mal das 'hach, was ist das für ein schicker ...' von seinem Fehlverhalten und seiner Leugnung desselben trennen? Nicht unbedingt so, wie Frau Merkel, die der Tugend Unrechtsbewusstsein damit einen Bärendienst erwies, sondern mehr so wie 'Was ist eigentlich belegbar?'. Er sagt zwar, Fehler begangen zu haben, welche er damit im einzelnen meint, weiß nur er.
- Hat er die Schnipsel in Trance in seine Arbeit eingefügt, so, dass er danach nichts davon wusste? Gibt es dann etwa einen Quell bewusstseinsverändernder Substanzen?
- Hat er es bewusst getan und gedacht, er käme damit durch? Hallo Herr Jurist ... huhu ... das ist abstrus!
- Oder hat er gar wirklich nichts davon gewusst, weil er das etwa nicht selbst zusammengetragen und eingefügt hat? Wer weiß das schon.
Der Herr Guttenberg hat jedenfalls haufenweise Zitate in seine Doktorarbeit eingefügt, die er nicht als solche gekennzeichnet hat. Soweit ist das klar. Das ist nach deutschem Recht Diebstahl geistigen Eigentums, ein Urheberrechtsverstoß. Solange dieses Recht so besteht, wie es ist – meiner Meinung nach einseitig, ungerecht und ausschließlich den Interessen der Verwertungsindustrie angepasst – und die Eltern unbedarfter 12-jähriger, die sich irgendwo illegal Lieder oder Filme heruntergeladen haben (nein, ich heiße das hiermit nicht gut), von den Abmahnanwälten der Industrie mit oftmals unangemessenen Forderungen konfrontiert werden, hat auch ein Minister – auch mit Namenszusatz und Schwiegermutterbetörungscharme – sich an dieses Recht zu halten. Tut er das nicht, hat er in einem Amt, in dem er Vertreter des deutschen Volkes sein soll, nicht zu suchen.
Und zwar sowas von garnichts!
25/10: Endspurt ums Wasser
Category: Da draußen
Posted by: Auge
Die Unterschriftensammlung zum Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung endet am 27.10.2010.
Wasser ist auf diesem Planeten das wichtigste Lebensmittel. Jedes Lebewesen braucht in irgendeiner Form Zugang dazu. Den meisten Menschen gilt der Zugang zu Wasser als Menschenrecht, seine Sicherstellung als Daseinsvorsorge. Während die Menschen in vielen Gegenden der Erde sich, wenn überhaupt, mit Brunnen oder Flusswasser selbst versorgen, wird dieser Zugang woanders, gerade in den Industrieländern, vorwiegend mittelbar über Dienstleister hergestellt. Dieser Dienstleister heißt in Berlin Berliner Wasserbetriebe und wurde vor einigen Jahren teilprivatisiert.
Nicht genug damit, einen wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge in private Hände gelegt zu haben – sind diese doch in unserem Wirtschaftssystem per Definition daran interessiert, mit einer getätigten Investition mit möglichst geringem Aufwand möglichst viel Profit zu erzielen – nein, die dazu abgeschlossenen Verträge sind derart geheim, dass nicht einmal die Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses (das Berliner Landesparlament) ihren Inhalt kennen dürfen.
Der Staat als organisatorischer Vertreter der Bürger schließt also im Namen dieser Bürger Verträge ab, deren Inhalt weder deren gewählte Vertreter noch sie selbst kennen dürfen.
Gegen dieses im wahrsten Sinne des Wortes asoziale Vorgehen gibt es Widerstand. Der Berliner Wassertisch sammelt nur noch bis zum 27.10.2010 Unterschriften zum Volksbegehren zur Offenlegung der Geheimverträge.
An alle interessierten Berlinerm die noch nicht unterschrieben haben: noch heute Formular herunterladen, ausdrucken und unterschreiben oder noch bis Mittwoch an den angegebenen Sammelstellen auftauchen um dort zu unterschreiben.
Danke
Wasser ist auf diesem Planeten das wichtigste Lebensmittel. Jedes Lebewesen braucht in irgendeiner Form Zugang dazu. Den meisten Menschen gilt der Zugang zu Wasser als Menschenrecht, seine Sicherstellung als Daseinsvorsorge. Während die Menschen in vielen Gegenden der Erde sich, wenn überhaupt, mit Brunnen oder Flusswasser selbst versorgen, wird dieser Zugang woanders, gerade in den Industrieländern, vorwiegend mittelbar über Dienstleister hergestellt. Dieser Dienstleister heißt in Berlin Berliner Wasserbetriebe und wurde vor einigen Jahren teilprivatisiert.
Nicht genug damit, einen wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge in private Hände gelegt zu haben – sind diese doch in unserem Wirtschaftssystem per Definition daran interessiert, mit einer getätigten Investition mit möglichst geringem Aufwand möglichst viel Profit zu erzielen – nein, die dazu abgeschlossenen Verträge sind derart geheim, dass nicht einmal die Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses (das Berliner Landesparlament) ihren Inhalt kennen dürfen.
Der Staat als organisatorischer Vertreter der Bürger schließt also im Namen dieser Bürger Verträge ab, deren Inhalt weder deren gewählte Vertreter noch sie selbst kennen dürfen.
Geht's noch?
Gegen dieses im wahrsten Sinne des Wortes asoziale Vorgehen gibt es Widerstand. Der Berliner Wassertisch sammelt nur noch bis zum 27.10.2010 Unterschriften zum Volksbegehren zur Offenlegung der Geheimverträge.
An alle interessierten Berlinerm die noch nicht unterschrieben haben: noch heute Formular herunterladen, ausdrucken und unterschreiben oder noch bis Mittwoch an den angegebenen Sammelstellen auftauchen um dort zu unterschreiben.
Danke
Category: Da draußen
Posted by: Auge
Der Eine oder Andere wird es schon gesehen haben, das Video eines Angriffs auf eine Gruppe von Menschen in Bagdad im Juli 2007. Es wurde via Wikileaks am Ostermontag 2010 veröffentlicht.
Vorsicht: Das Video ist nicht für jedermanns Magen geeignet.
Laut Hubschrauberbesatzung sieht sie eine Gruppe von Menschen, von denen einige bewaffnet zu sein scheinen. Tatsächlich sind es Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters mit Kameras. Ob man das auf dem Originalmaterial über die offensichtliche Entfernung unterscheiden kann, vermag ich nicht zu beurteilen, ich konnte es im Video nicht.
Viel schlimmer als den Angriff an sich empfinde ich die ebenfalls im (Kurz-)Video gezeigten Aussagen von US-Militärs, die der Verharmlosung und Vertuschung dienen. Da werden, auch wenn sich das erst hinterher herausgestellt haben sollte, Zivilisten ermordet. Es wird zudem auf einen Kleinbus geschossen, von dem aus ein Verletzter geborgen werden soll und als sich herausstellt, dass in diesem Fahrzeug Kinder waren – von denen zwei den Angriff überlebten – heißt es lapidar, "selbst schuld, wenn sie die mitbringen". Kein Wort der Entschuldigung, nur Ausflüchte und Vorwürfe. Man mag den kommandierenden Offizieren nicht abnehmen, dass sie eine Ausbildung über die Regeln des Krieges erhalten hätten oder diese anzuwenden wüssten. Vielleicht (oder bestimmt?) sollen sie das ja garnicht. Schließlich ist und bleibt Krieg ein dreckiges Geschäft und wer macht sich schon gern die Hände schmutzig?
Zudem liefert das Video ein Beispiel über die Verrohung von Menschen im Krieg. "Ich glaube, sie sind über einen Körper gefahren. Haha."
Fefe stellt im Zusammenhang zur von der EU geplantenSperr Zensurinfrastruktur in seinem Blog eine interessante Frage. Was wäre, wenn die Zensurinfrastruktur, die doch nur dem Verbergen von Dokumenten der Kindesmisshandlung dienen soll, bereits eingerichtet wäre? Was wäre, wenn das deutsche Soldaten getan hätten? Würden wir jemals etwas über diese Aktion erfahren, geschweige denn das Video zu Gesicht bekommen?
Holger Köpke macht sich auf Reizzentrum seine Gedanken aus Sicht eines Soldaten. Meiner Meinung nach durchaus lesenswert.
Vorsicht: Das Video ist nicht für jedermanns Magen geeignet.
Laut Hubschrauberbesatzung sieht sie eine Gruppe von Menschen, von denen einige bewaffnet zu sein scheinen. Tatsächlich sind es Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters mit Kameras. Ob man das auf dem Originalmaterial über die offensichtliche Entfernung unterscheiden kann, vermag ich nicht zu beurteilen, ich konnte es im Video nicht.
Viel schlimmer als den Angriff an sich empfinde ich die ebenfalls im (Kurz-)Video gezeigten Aussagen von US-Militärs, die der Verharmlosung und Vertuschung dienen. Da werden, auch wenn sich das erst hinterher herausgestellt haben sollte, Zivilisten ermordet. Es wird zudem auf einen Kleinbus geschossen, von dem aus ein Verletzter geborgen werden soll und als sich herausstellt, dass in diesem Fahrzeug Kinder waren – von denen zwei den Angriff überlebten – heißt es lapidar, "selbst schuld, wenn sie die mitbringen". Kein Wort der Entschuldigung, nur Ausflüchte und Vorwürfe. Man mag den kommandierenden Offizieren nicht abnehmen, dass sie eine Ausbildung über die Regeln des Krieges erhalten hätten oder diese anzuwenden wüssten. Vielleicht (oder bestimmt?) sollen sie das ja garnicht. Schließlich ist und bleibt Krieg ein dreckiges Geschäft und wer macht sich schon gern die Hände schmutzig?
Zudem liefert das Video ein Beispiel über die Verrohung von Menschen im Krieg. "Ich glaube, sie sind über einen Körper gefahren. Haha."
Fefe stellt im Zusammenhang zur von der EU geplanten
Holger Köpke macht sich auf Reizzentrum seine Gedanken aus Sicht eines Soldaten. Meiner Meinung nach durchaus lesenswert.
Category: Da draußen
Posted by: Auge
Spiegel Online vermeldete am 8. Februar 2010 Schwarz-Gelb rückt von Internetsperren ab, was bei so manchem – im ersten Moment auch bei mir – ein euphorisches Juchuu, es ist endlich vorbei! auslöste.
Wenn man auf Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes (wie auch immer) arbeiten will, muss das Gesetz in Kraft gesetzt sein. Das heißt, der Bundespräsident muss es unterschrieben haben.
Ob es dann, wie behauptet, nicht seinem Wortlaut nach angewendet wird, weiß niemand. In der Koalitionsvereinbarung steht, dass dem Löschen Vorrang vor dem Sperren gegeben und diese Praxis nach einem Jahr auf den Prüfstand gestellt werden soll.
Wer sagt, dass es bis dahin nicht einen Fall geben wird, der irgendjemanden in der Bundesregierung dazu veranlasst, die Sperren für unbedingt erforderlich zu halten? Wer will dann gegen die wortgetreue Auslegung des Gesetzes argumentieren?
Als späterer Ersatz für das Zugangserschwerungsgesetz soll ein Löschgesetz her. Nun gut, denkt sich der geneigte Bürger, war nicht selbst in der Petition der 134000 vom Löschen statt Sperren die Rede. Aber wozu braucht man dafür ein neues Gesetz?
Der (sexuelle) Missbrauch von Kindern ist in Deutschland seit jeher verboten. Der Handel mit Dokumentationen dieses Verbrechens ist ebenso verboten oder habe ich da etwas verpasst? Die Gesetze geben, so ich wirklich nichts verpasst habe, auch jetzt die Möglichkeit, gegen all das vorzugehen, für das jetzt urplötzlich ein Löschgesetz (War das im Frühjar 2009 nicht etwas unmögliches?) propagiert wird.
Meiner Meinung nach geht es wieder nur um Propaganda. Löschen konnte man seit Jahren, nur, bis zum Wahlkampf des letzten Jahres, hat es ganz offensichtlich zu wenig interessiert, es – schlicht und einfach – zu tun.
Aber ist es das wirklich?
Man werde sich bis dahin "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen", heißt es in der Stellungnahme des Bundeskanzleramts ...
Quelle: Spiegel Online
Wenn man auf Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes (wie auch immer) arbeiten will, muss das Gesetz in Kraft gesetzt sein. Das heißt, der Bundespräsident muss es unterschrieben haben.
Ob es dann, wie behauptet, nicht seinem Wortlaut nach angewendet wird, weiß niemand. In der Koalitionsvereinbarung steht, dass dem Löschen Vorrang vor dem Sperren gegeben und diese Praxis nach einem Jahr auf den Prüfstand gestellt werden soll.
Wer sagt, dass es bis dahin nicht einen Fall geben wird, der irgendjemanden in der Bundesregierung dazu veranlasst, die Sperren für unbedingt erforderlich zu halten? Wer will dann gegen die wortgetreue Auslegung des Gesetzes argumentieren?
Jetzt soll ein Löschgesetz kommen
Als späterer Ersatz für das Zugangserschwerungsgesetz soll ein Löschgesetz her. Nun gut, denkt sich der geneigte Bürger, war nicht selbst in der Petition der 134000 vom Löschen statt Sperren die Rede. Aber wozu braucht man dafür ein neues Gesetz?
Der (sexuelle) Missbrauch von Kindern ist in Deutschland seit jeher verboten. Der Handel mit Dokumentationen dieses Verbrechens ist ebenso verboten oder habe ich da etwas verpasst? Die Gesetze geben, so ich wirklich nichts verpasst habe, auch jetzt die Möglichkeit, gegen all das vorzugehen, für das jetzt urplötzlich ein Löschgesetz (War das im Frühjar 2009 nicht etwas unmögliches?) propagiert wird.
Meiner Meinung nach geht es wieder nur um Propaganda. Löschen konnte man seit Jahren, nur, bis zum Wahlkampf des letzten Jahres, hat es ganz offensichtlich zu wenig interessiert, es – schlicht und einfach – zu tun.
03/10: Post an Wagner
Category: Da draußen
Posted by: Auge
Lieber Franz Josef Wagner,
Über den Fall Polanski und die zwei Maßstäbe einer Publikation namens Bild.
Sie bedauern in Ihrer Kolumne "Post von Wagner" vom 30.09.2009 in großen Worten Herrn Roman Polanski ob seines tragischen Schicksals. Sicher, seine Mutter und auch seine Frau wurde umgebracht. Das möchte man nicht selbst erfahren müssen, deshalb hat er dafür nicht nur Ihr sondern auch mein Mitgefühl. Aber mit Ihren Worten lässt sich natürlich auch falsches Mitleid erwecken, Mitleid mit jemandem, der sexuelle Handlungen mit einem 13 jährigen Kind zugegeben hat. Nach Volkes Meinung gilt so jemand als Vergewaltiger.
Und genau da stutze ich
Die Publikation namens Bild, in der Ihre Kolumne erscheint, ist doch sonst nicht so zimperlich mit mutmaßlichen Straftätern, schon gleich garnicht mit – auch nur vermutlichen – Kinderfickern? Nun wird da mal ein geständiger solcher, der sich seit 32 Jahren seiner Bestrafung entzieht, verhaftet und Sie bedauern sein persönliches Schicksal und verzeihen ihm.
Ein Richter, der bei der Verurteilung eines beliebigen Straftäters dessen sprichwörtliche schwere Kindheit in Betracht zieht, wird gerade in Blättern wie dem Ihren in der Luft zerrissen. Für Roman Polanski gelten offensichtlich andere Maßstäbe.
Warum?
Weil er ohne Frage ein großer Künstler ist? Das spielt an dieser Stelle überhaupt keine Rolle, das darf es auch nicht.
Weil er ein schlimmes Schicksal hat? Seine schwere Kindheit entlässt ihn keineswegs aus der Verantwortung für seine Tat.
Ihre Worte wirken auf mich verharmlosend
Stellen Sie bitte klar, ob Sie der Meinung sind, dass der Tat des Roman Polanski aufgrund der Schicksalsschläge seines Lebens keine Strafe folgen sollte. Denn genau das ist es, was ich aus Ihren Worten herauslese: Weil er er ist, ist eine Bestrafung unangemessen.
Dass Sie die Schweiz, in der die Verhaftung erfolgte, auch noch als "dumm" bezeichnen, ist da nur noch das I-Tüpfelchen.
Ihr Heiko August
PS: Johnny Häusler betrachtet den Fall auf Spreeblick unter einem anderen, ebenfalls interessanten Gesichtspunkt.
Category: Da draußen
Posted by: Auge
Die Wahl ist gelaufen. Endlich! Das Wahlergebnis gefällt mir zwar nicht, die realistische Alternative, die Fortsetzung der großen Koalition, hätte mir aber auch bloß nicht gefallen. Also ab in's 80-er-Jahre-Revival! Oder ist das gar 80-er-Jahre 2.0?
Lächerlich kam mir der Auftritt des Wahlverlierers vor. Frank-Walter Steinmeier erklärt sich zum Oppositionsführer. Soso, der Spitzenkandidat der SPD, die (nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis) satte 11.2% verloren hat, stellt sich in die erste Reihe. Die SPD ist mit 23% zwar die größte Oppositionsfraktion, aber nach diesem Wahldebakel sollten sich die Führer dieser Partei eher in die Ecke verziehen um sich zu schämen.
Siehe auch: Völliger Realitätsverlust bei Frank Walter Steinmeier und Franz Müntefering
Lächerlich kam mir der Auftritt des Wahlverlierers vor. Frank-Walter Steinmeier erklärt sich zum Oppositionsführer. Soso, der Spitzenkandidat der SPD, die (nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis) satte 11.2% verloren hat, stellt sich in die erste Reihe. Die SPD ist mit 23% zwar die größte Oppositionsfraktion, aber nach diesem Wahldebakel sollten sich die Führer dieser Partei eher in die Ecke verziehen um sich zu schämen.
Siehe auch: Völliger Realitätsverlust bei Frank Walter Steinmeier und Franz Müntefering
Category: am Rechner
Posted by: Auge
Vor kurzem stand die Aufgabe vor mir, die Dateien, in denen die Daten einer MS SQL-Datenbank liegen, auf ein Wechsellaufwerk zu transferieren. Damit sollte ermöglicht werden, mit dem gleichen Datenbestand an verschiendenen Rechnern arbeiten zu können, ohne einen SQL-Server ins Netz zu bringen, den man von verschiedenen Orten aus erreichen kann.
Der Datenbankserver (SQL Server 2005 Express Edition) wurde von einem Programminstallationspaket mitgeliefert und automatisch auf dem selben Rechner installiert, auf dem auch das Programm läuft.
Ein Programm greift nicht direkt auf in einer Datenbank gelagerte Datenbestände zu, sondern überträgt diese Aufgabe dem Datenbankserver, der sie nach einer Anfrage ausführt und eventuell dabei ermittelte Datensätze an das Programm zurücküberträgt. Wir brauchen uns also nur mit dem Server auseinanderzusetzen.
Wir benutzen folgendes:
Nachdem das SQL Server Management Studio Express gestartet wurde, kann man eine Liste der Datenbanken einsehen. Dazu gehören die Systemdatenbanken und die Nutzerdatenbanken. Unter den Nutzerdatenbanken suchen wir diejenige, deren Dateien wir auf ein anderes Laufwerk verbringen wollen. Mit einem Rechtsklick auf den Namen der Datenbank erreichen wir über das Kontextmenü die Eigenschaften der Datenbank.
Unter dem Menüpunkt Dateien finden wir die Angaben, die wir zum Auffinden und Verschieben der Dateien benötigen. Dazu gehören der physikalische Pfad zu den Dateien, die Dateinamen selbst und deren logische Namen. Die logischen Namen kopieren wir in den Texteditor.
Wir kopieren nun die angegebenen Dateien an den neuen Speicherort. Den neuen Pfad samt Dateinamen notieren wir uns nun ebenfalls im Texteditor. Danach folgen wir den Angaben auf den Dokumentationsseiten von Microsoft.
Nehmen wir an, die Dateien
Im SQL Server Management Studio Express gibt es oben links einen Button namens Neue Abfrage, der ein Editorfenster innerhalb der Programmoberfläche öffnet. Dort werden wir die Abfragequeries eintragen. in der Funktionsleiste, in der sich auch der Button für Neue Abfrage befindet, gibt es auch den Button Abfrage ausführen. Mehr als diese beiden brauchen wir nicht.
Als erstes wird die zu verschiebende Datenbank Offline genommen. Dazu wird folgender SQL-Query benutzt.
Query in das Editorfeld eintragen und den Query ausführen. Unter dem Editorfeld gibt es einen Bereich mit Tabs, deren einer Meldungen heißt. Dort sollte sich die Nachricht finden, dass die Datenbank jetzt abgeschaltet ist.
Wir teilen dem Datenbankserver nun mit, welchen Datenbankdateien wir einen neuen Speicherort zuweisen. Auch das geschieht mit SQL-Queries, jeweils einer für jede zu verschiebende Datei.
... und ...
... ergeben nach ihrer Ausführung jeweils die Meldung, dass der Speicherort geändert wurde und beim nächsten Start der Datenbank dieser neue Speicherort verwendet wird. Sind alle Pfade geändert, wird die Datenbank neu gestartet.
Query eintragen und ausführen. Der Datenbankserver teilt nun mit, ob diese Operation von Erfolg gekrönt war. Ist, aus welchen Gründen auch immer, das neue Verzeichnis beispielsweise schreibgeschützt oder gar nicht vorhanden, scheitert das Starten der Datenbank und es hagelt entsprechende Fehlermeldungen und die Datenbank bleibt offline. Wurde die Datenbank online geschaltet, können wir im Reiter Dateien im Eigenschaftenfenster der Datenbank prüfen, in welchem Pfad die zur Datenbank gehörenden Dateien zu finden sind.
Stimmt nun alles, sind wir, bis auf das Löschen der Dateien am alten Speicherort, durch.
Der Datenbankserver (SQL Server 2005 Express Edition) wurde von einem Programminstallationspaket mitgeliefert und automatisch auf dem selben Rechner installiert, auf dem auch das Programm läuft.
Ein Programm greift nicht direkt auf in einer Datenbank gelagerte Datenbestände zu, sondern überträgt diese Aufgabe dem Datenbankserver, der sie nach einer Anfrage ausführt und eventuell dabei ermittelte Datensätze an das Programm zurücküberträgt. Wir brauchen uns also nur mit dem Server auseinanderzusetzen.
Zutatenliste
Wir benutzen folgendes:
- SQL Server Management Studio Express (wurde bei der fraglichen Installation nicht mitgeliefert).
- Die Beschreibung des Vorgangs auf den Dokumentationsseiten von Microsoft.
- Benutzername und Passwort, mit denen sich das Programm beim Datenbankserver anmeldet.
- Der Name der Datenbank, deren Dateien wir verschieben wollen.
- Eventuell einen Texteditor zum zwischenlagern diverser Informationen.
Vorgehen
Nachdem das SQL Server Management Studio Express gestartet wurde, kann man eine Liste der Datenbanken einsehen. Dazu gehören die Systemdatenbanken und die Nutzerdatenbanken. Unter den Nutzerdatenbanken suchen wir diejenige, deren Dateien wir auf ein anderes Laufwerk verbringen wollen. Mit einem Rechtsklick auf den Namen der Datenbank erreichen wir über das Kontextmenü die Eigenschaften der Datenbank.
Unter dem Menüpunkt Dateien finden wir die Angaben, die wir zum Auffinden und Verschieben der Dateien benötigen. Dazu gehören der physikalische Pfad zu den Dateien, die Dateinamen selbst und deren logische Namen. Die logischen Namen kopieren wir in den Texteditor.
Wir kopieren nun die angegebenen Dateien an den neuen Speicherort. Den neuen Pfad samt Dateinamen notieren wir uns nun ebenfalls im Texteditor. Danach folgen wir den Angaben auf den Dokumentationsseiten von Microsoft.
Nehmen wir an, die Dateien
dbdateiname.mdf und dbdateiname_log.ldf, deren logische Namen bis auf die Dateiendung gleichlautend sind, sollen nach F:\Pfad\zur\Datenbank\ verschoben werden. Dorthin kopiert haben wir sie schon, jetzt werden die Einstellungen des DB-Servers angepasst.Im SQL Server Management Studio Express gibt es oben links einen Button namens Neue Abfrage, der ein Editorfenster innerhalb der Programmoberfläche öffnet. Dort werden wir die Abfragequeries eintragen. in der Funktionsleiste, in der sich auch der Button für Neue Abfrage befindet, gibt es auch den Button Abfrage ausführen. Mehr als diese beiden brauchen wir nicht.
Als erstes wird die zu verschiebende Datenbank Offline genommen. Dazu wird folgender SQL-Query benutzt.
ALTER DATABASE datenbankname SET OFFLINEQuery in das Editorfeld eintragen und den Query ausführen. Unter dem Editorfeld gibt es einen Bereich mit Tabs, deren einer Meldungen heißt. Dort sollte sich die Nachricht finden, dass die Datenbank jetzt abgeschaltet ist.
Wir teilen dem Datenbankserver nun mit, welchen Datenbankdateien wir einen neuen Speicherort zuweisen. Auch das geschieht mit SQL-Queries, jeweils einer für jede zu verschiebende Datei.
ALTER DATABASE datenbankname MODIFY FILE ( NAME = dbdateiname, FILENAME = 'F:\Pfad\zur\Datenbank\dbdateiname.mdf' )... und ...
ALTER DATABASE datenbankname MODIFY FILE ( NAME = dbdateiname_log, FILENAME = 'F:\Pfad\zur\Datenbank\dbdateiname_log.ldf' )... ergeben nach ihrer Ausführung jeweils die Meldung, dass der Speicherort geändert wurde und beim nächsten Start der Datenbank dieser neue Speicherort verwendet wird. Sind alle Pfade geändert, wird die Datenbank neu gestartet.
ALTER DATABASE datenbankname SET ONLINEQuery eintragen und ausführen. Der Datenbankserver teilt nun mit, ob diese Operation von Erfolg gekrönt war. Ist, aus welchen Gründen auch immer, das neue Verzeichnis beispielsweise schreibgeschützt oder gar nicht vorhanden, scheitert das Starten der Datenbank und es hagelt entsprechende Fehlermeldungen und die Datenbank bleibt offline. Wurde die Datenbank online geschaltet, können wir im Reiter Dateien im Eigenschaftenfenster der Datenbank prüfen, in welchem Pfad die zur Datenbank gehörenden Dateien zu finden sind.
Stimmt nun alles, sind wir, bis auf das Löschen der Dateien am alten Speicherort, durch.